Städtische Sing- und Musikschule Karlstadt

Unterrichtsbedingungen



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Um an unserer Musikschule dabei sein zu können, muss ein schriftlicher Unterrichtsvertrag zwischen Ihnen und der Stadt Karlstadt geschlossen sein. Der Unterrichtsvertrag ist ein Jahresvertrag, er beginnt am 1. September des Schuljahres und endet automatisch am 31. August des Folgejahres. Halbjahreskurse haben eine Vertragsdauer von sechs Monaten, beginnen entweder am 1. September oder am 1. März und enden ebenfalls automatisch. Da der Unterricht einer Musikschule auf Dauer angelegt ist, sind Weitermeldungen jederzeit möglich.
Ein Unterrichtsvertrag kommt zustande, wenn uns Ihre gültige Anmeldung oder Weitermeldung vorliegt und wir die gewünschte Unterrichtsform anbieten können.

Anmeldung


Die Anmeldezeit liegt zwischen Ostern und Pfingsten, die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Startseite, unseren Plakaten oder der Tagespresse. Bestehende Schüler erklären während dieser Zeit auf dem Weitermeldeformular, wie es im kommenden Schuljahr weitergehen soll. Wenn Sie oder Ihr Kind im kommenden Schuljahr zum ersten Mal zur Musikschule gehen wollen, dann benötigen wir eine Neuanmeldung. Bitte nutzen Sie vorab unsere Beratung.

Beratung


Besuchen Sie vor Ihrer Anmeldung unbedingt unsere Woche des offenen Unterrichts! Sie liegt innerhalb der Anmeldezeit. Hier haben Sie Gelegenheit, den Unterricht zu beobachten, das Musikinstrument auszuprobieren und ein kurzes Gespräch mit der Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer zu führen.
Zu allen anderen Zeiten beraten wir Sie ebenfalls gerne, Telefonnummer und Bürozeiten finden Sie auf dieser Seite ganz unten.

Neuanmeldung


Sie hatten bisher noch keinen Unterricht bei uns? Dann benötigen wir eine vollständig ausgefüllte, gültige Anmeldung. Sie bekommen das Anmeldeformular bei uns im Haus, während der Anmeldezeit auch an Kindergärten, Schulen und öffentlichen Gebäuden in und um Karlstadt. Alternativ können Sie es selbst ausdrucken.
In Einzelfällen ist es möglich, auch während des laufenden Schuljahres mit dem Unterricht zu beginnen. Voraussetzung ist natürlich ein freier Unterrichtsplatz.

Weitermeldung


Alle Bestandsschüler bekommen in der Anmeldezeit von uns ein Weitermeldeformular, auf dem der Wunsch nach Fortsetzung im kommenden Schuljahr, nach Fächerwechsel oder die Abmeldung angegeben wird.

Widerruf der Anmeldung


Sie können Ihre Anmeldung bis maximal 14 Tage nach Anmeldeschluss schriftlich widerrufen. Dieselbe Widerrufsfrist hat die Musikschule, falls sie den Unterrichtswunsch nicht erfüllen kann. Erfolgt in der genannten Zeit von beiden Seiten kein Widerruf, ist der Vertrag für ein Schuljahr verbindlich.

Unterrichtsbedingungen


Die angemeldeten Schüler werden nach Ihren Wünschen und unseren Möglichkeiten eingeteilt.
Zu Beginn des Schuljahres wird mit der Lehrkraft die Unterrichtszeit festgelegt. Der Unterricht findet einmal wöchentlich mit Ausnahme der allgemeinen Schulferien statt.
Außerdem:
  • Für den Instrumentalunterricht muss ein geeignetes Instrument vorhanden sein. Beim Kauf eines eigenen Instruments beraten die Lehrkräfte gerne. Im Rahmen ihrer Bestände kann die Musikschule auf Anfrage Instrumente verleihen.
  • Notenmaterial für den Unterricht wird vom Schüler, nicht von der Musikschule gestellt.
  • Für Klavierunterricht wird zu Hause ein Klavier oder Digitalpiano benötigt, ein Keyboard genügt nicht.
  • Die Schulordnung und die Satzung liegen im Büro zur Einsichtnahme aus, außerdem können Sie sie hier online lesen.

Abmeldung


Abmeldung zum Schuljahresende

Nach Ablauf des Schuljahres am 31. August endet der Unterrichtsvertrag automatisch. Eine ausdrückliche Abmeldung auf dem Weitermeldeformular ist dennoch erwünscht, weil sie uns bei der Planung hilft.

Außerordentliche Kündigung

Abmeldungen während des laufenden Schuljahres (außerordentliche Kündigungen) sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen, z. B. Veränderung des Wohnsitzes oder längere Krankheit (mit ärztlichem Attest) möglich. Hierzu muss ein schriftlicher Antrag an uns gestellt werden, über den die Stadt Karlstadt dann entscheidet.

Gebühren


Die Sing- und Musikschule Karlstadt entspricht in allen Punkten der Sing- und Musikschul-Verordnung von 1984 und wird deshalb vom Staat bezuschusst. Die Finanzierung der Musikschule teilen sich somit drei Partner: Etwa 44% der Kosten bringen die Eltern durch Gebühren auf, 46% sind Zuschüsse der Stadt Karlstadt und 10% steuert der Freistaat Bayern bei.
Alle Gebühren und Formulare
Unterstützung erhält die Musikschule auch vom Verein der Freunde und Förderer der Städtischen Sing- und Musikschule Karlstadt e.V.

Fälligkeit der Gebühr für Halbjahreskurse


Halbjährliche Kurse der Elementarfächer werden mit einer Einmalzahlung in voller Höhe beglichen. Die Fälligkeitstermine sind:
  • 10. November für einen Halbjahreskurs, der im Herbst begonnen hat
  • 10. März für einen Halbjahreskurs, der im Frühjahr begonnen hat

Fälligkeiten der Gebühren für Jahresvertäge


Mit Stadtratsbeschluss vom 28. April 2022 wird die Zahlweise der Unterrichtsgebühr zum Schuljahr 2022/23 auf monatlich umgestellt. Das hat für Sie den Vorteil einer regelmäßigeren, kleineren finanziellen Belastung.
Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr, die in zwölf Teilbeträgen zu bezahlen ist. Die erste Rate wird im September, die zwölfte im August des Folgejahres fällig.

Mietgebühren für Leihinstrumente


Sie haben von uns ein Leihinstrument gemietet? Dann werden Ihnen die Mietgebühren zusammen mit den Unterrichtsgebühren in Rechnung gestellt. Sollten Sie Ihr Leihinstrument vorzeitig zurückgeben, dann rechnen wir die Mietgebühr monatsgenau ab.


Häufig gestellte Fragen


Gibt es Ermäßigungen auf die Unterrichtsgebühr?


Ja, es gibt Familien-, Mehrfächer- und Sozialermäßigungen. Bitte fragen Sie für ein genaues Angebot im Büro nach.

Gibt es Aufschläge auf die Unterrichtsgebühr?


Es gibt den Erwachsenenzuschlag für Schüler, die zum 1. September das 21. Lebensjahr vollendet haben. Hier wird ein Zuschlag von 50% erhoben, außer Sie sind noch in Schul- oder Berufsausbildung.

Wie funktioniert die Anmeldung?


Zuerst melden Sie sich termingerecht über unser Anmeldeformular an – damit dokumentieren Sie Ihren Wunsch. Wenn wir im zweiten Schritt ein passendes Unterrichtsangebot machen können, dann gilt der Vertrag als geschlossen, ansonsten kommt kein Vertrag zustande.
Außerdem können Sie bis zwei Wochen nach Ende unserer Anmeldezeit Ihre Anmeldung zurückziehen. Das Ende der Anmeldezeit findet sich hier.

Gibt es eine Probezeit?


Nein, eine Probezeit gibt es nicht, aber wir haben die Woche des offenen Unterrichts, in der das Instrument ausprobiert und die Lehrkraft kennen gelernt werden kann. Nutzen Sie diese Möglichkeit.

Kann ich den Unterricht mitten im Schuljahr beenden?


Nein, der Unterrichtsvertrag ist aus gutem Grund ein Jahresvertrag, denn wer selbst schon ein Instrument erlernt hat, der weiß, dass die Ausbildung mehrere Jahre dauert. In diesem Verhältnis ist ein Jahr ein kurzes Intervall. Außerdem unterstützt diese Regelung die Aus-dauer und Motivation beim Üben.
Der Unterrichtsvertrag kann lediglich aus triftigem Grund wie Wegzug oder langem Krankenhausaufenthalt aufgehoben werden.

Ist der Unterrichtsvertrag ein Dauervertrag?


Nein, der Unterrichtsvertrag ist ein Vertrag für ein Schuljahr bzw. einen Kurs. Er endet automatisch mit Ablauf des Schuljahres bzw. des Halbjahreskurses. Alle Schüler*innen bekommen von uns aber rechtzeitig ein Weitermeldungsformular, mit dem die Weitermeldung für das kommende Schuljahr bequem möglich ist.

Muss ich auch in den Ferien bezahlen?


Ja, denn die Gebühr ist eine Jahresgebühr, die Sie in Raten bezahlen. Die erste Rate ist im September fällig, die letzte im August des nächsten Jahres.

Wann kann ein Mietinstrument zurückgegeben werden?


Ein Mietinstrument kann im laufenden Schuljahr zurückgegeben werden, die Abrechnung erfolgt dann zum Monatsende.

Kontakt

Sing- und Musikschule Karlstadt, Ringstraße 47c, 97753 Karlstadt
E-Mail an das Musikschulbüro

Bürozeiten

Montag bis Donnerstag: 9–12 und 14–16 Uhr, Freitag: 9–12 Uhr
Telefon 09353 7902 2600

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